Allgemeine Geschäftsbedingungen der Splendid Fotobox (splendid-fotobox.ch)

 

1. Geltungsbereich
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen und Mietsachen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Splendid Fotobox, (Geltungsbereich auch für www.splendid-fotobox.ch) und ihren Kundinnen und Kunden, Mieterinnen und Mietern (nachfolgend Kunde genannt).
2. Zur Geltung von Abweichungen von diesen AGB bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Splendid Fotobox.

2. Offerten / Angebote
1. Die Offerten erfolgen unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anders vermerkt ist. Sie sind 30 Tage gültig und somit zeitlich befristet.
2. Bei Annahme der Offerte, wird die Rechnung nach der erbrachten Leistung gestellt und vom Kunden bei der Rückgabe, vor Ort bar oder bargeldlos beglichen.

3. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn a) die Auftragsbestätigung, b) die Offerte oder c) der Mietvertrag von Splendid Fotobox durch den Kunden schriftlich (auch Bestätigung per Mail) bestätigt wird, bzw. wenn eine Bestellung des Kunden durch Splendid Fotobox schriftlich bestätigt wird.
2. Erfolgt die Bestellung in Form einer Auftragsbestätigung / Offerte, gilt der Unterzeichner bzw. die vom Unterzeichneten vertretene juristische Person auch als Vertragspartner und ist für allfällige Ansprüche gegenüber Splendid Fotobox vollumfänglich haftbar. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferadresse nicht mit derjenigen des Mieters identisch ist.
3. Der Kunde muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.

4. Preise
1. Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken zuzüglich Mwst. (jedoch aktuell ist Splendid Fotobox nicht Mwst.-pflichtig).
2. Splendid Fotobox behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden, gelten die am Bestelldatum auf der Website veröffentlichten Preise.

5. Zahlung / Verzugszins und Kaution
1. Als Zahlungsfrist gelten die auf der Auftragsbestätigung/Offerte von Splendid Fotobox vereinbarten Zahlungskonditionen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der geschuldete Betrag bei der Rückgabe der Fotobox, vor Ort zu begleichen.
2. Splendid Fotobox ist berechtigt eine Vorauszahlung von bis zu 100% der vereinbarten Gesamtsumme zu verlangen. Zusätzlich kann eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der Mietsachen erhoben werden.

6. Annullierung / Rücktritt des Kunden
1. Wird ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen annulliert, schuldet der Kunde Splendid Fotobox einen pauschalen Schadensersatz gemäss folgenden Ansätzen: Annullierung bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 10% des Gesamtbetrages Annullierung bis 20 Tage vor Vertragsbeginn: 20% des Gesamtbetrages Annullierung bis 10 Tage vor Vertragsbeginn: 50% des Gesamtbetrages Annullierung bis 3 Tage vor Vertragsbeginn: 75% des Gesamtbetrages Spätere Annullierung: 100% des Gesamtbetrages. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten, wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Die entstandenen Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind, werden dem Kunden verrechnet.

7. Mietdauer
1. Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
2. Die schriftlich vereinbarte Mietdauer ist einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet die Mehrkosten gemäss “Mietpreisliste Splendid Fotobox“ sowie die entstandenen Schäden zu bezahlen.

8. Eigentum / Zustand der Mietsachen / Art der Nutzung und Einsatzort
1. Die Mietsachen sind Eigentum von Splendid Fotobox. Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Geräten dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
2. Alle Geräte wurden vor der Abholung gründlich geprüft und sind in funktionstüchtigem Zustand, was der Kunde mit seiner Unterschrift anerkennt. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche Forderungen verzichtet. Falls eine Leistung von Splendid Fotobox in irgendeiner Form nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, so ist er verpflichtet dies sofort zu melden; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Nach Gebrauch ist die Mietsache vollständig, ganz, sauber und in geordneter Form zu retournieren.
4. Der Einsatzort der Mietsache ist Splendid Fotobox anzuzeigen. Für Freiluftveranstaltungen („Open Air“ –Veranstaltungen) müssen die Mietsachen durch den Kunden geeignet überdacht werden. Der Kunde hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Für entstehende Schäden an Personen oder Sachen, die durch Mietsachen entstanden sind, übernimmt Splendid Fotobox keine Haftung.

9. Weitervermietung
1. Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung von Splendid Fotobox nicht erlaubt.

10. Schäden durch Störung oder Ausfall / Diebstahl
1. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder Ausfall der Mietsache entstehen, übernimmt Splendid Fotobox keine Haftung. Bei Pannen höherer Gewalt ist Splendid Fotobox bemüht, die im Vertrag oder Angebot aufgeführten Mietsachen durch funktionsgleiche zu ersetzen und den Kunden baldmöglichst zu benachrichtigen.
2. Die Fotobox wird vor der Abholung 100% auf Funktion geprüft. Sollte das Gerät eine Störung vor oder während dem Event haben, muss dies sofort innert 24h gemeldet werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Mietkosten. Da davon ausgegangen werden muss, dass der Schaden während dem Transport oder einer Falschhandhabung durch den Kunden eingetreten ist.
3. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Kunde verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

11. Versicherung / Wiederbeschaffung
1. Das Versichern der Mietsache gegen alle Risiken, ab Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe in Zürich, ist Sache des Kunden. Splendid Fotobox übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden. Der Kunde haftet selbst auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

12. Beschädigte Mietsachen
1. Defekte, Mängel oder Verluste sind umgehend an Splendid Fotobox zu melden. Beschädigte oder verschmutzte Mietsachen werden zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.
2. Es ist dem Kunden untersagt an den Mietsachen Änderungen sowie Reparaturen jeglicher Art vorzunehmen.
3. Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- und Reparaturarbeiten an der Mietsache darf der Kunde nur von Splendid Fotobox oder einer von dieser bezeichneten Drittperson durchführen lassen.

13. Rückgabe der Mietsachen / Vorzeitige Rückgabe
1. Retournierte Mietsachen werden von uns getestet. Die allfälligen Reparaturkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2. Bei vorzeitiger Retournierung der Mietsachen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren.

14. Besondere Anforderungen
1. Das Mietmaterial ist nicht neuwertig, kleinere Schäden oder Verschmutzungen sind daher unvermeidbar. Besondere Anforderungen an den Zustand oder die Sauberkeit müssen ausdrücklich vor Mietbeginn vereinbart werden.

15. Materialverkauf
1. Verkauft Splendid Fotobox dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses bis zu dessen vollständigen Bezahlung im Besitz von Splendid Fotobox.

16. Urheber- / Nutzungsrecht und Datenschutz, Datensicherung
1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Splendid Fotobox verpflichtet sich für den Fall des Widerrufes zur Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, der Vertrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.
3. Bei der Auftragserteilung wird vorausgesetzt, dass der Kunde seine Datensätze auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus sichert. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Kunden übermittelten Daten durch Splendid Fotobox besteht nicht.
4. Der Kunde ist für die Inhalte der übertragenen Bilddateien allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Bilddaten werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt.
5. Im Falle der Verletzung derartiger Rechte ist der Kunde verpflichtet, Splendid Fotobox von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Dies erfolgt grundsätzlich durch Schuldübernahme im Verhältnis zu dem Anspruchsteller. Stimmt dieser der Schuldübernahme nicht zu, stellt der Kunde Splendid Fotobox im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme frei. Der Kunde wird in diesem Fall Splendid Fotobox bei der Abwehr der Inanspruchnahme unterstützen. Kosten (Anwaltliche Vertretung, Gerichtsgebühren, Strafen, etc.) die hierdurch entstehen trägt der Kunde / Vertragspartner.
6. Splendid Fotobox behält sich das Recht vor, die mit der Box erstellten Fotos nach Absprache mit dem Kunden auf der Website «www.splendid-fotobox.ch» und den dazugehörigen Social Media Seiten abzubilden. Abgebildete Personen können jederzeit verlangen, dass eine Fotografie von der Website entfernt wird. Nehmen Sie zu diesem Zweck mit uns Kontakt auf.
7. Wir lehnen jede Haftung für die Weiterverwendung der Fotografien sowie für daraus resultierende Schäden ab.

17. Wirksamkeit / Gerichtsstand
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
2. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

18. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.